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Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Bestellungen

Der Kunde wird gebeten, bei Bestellungen die Kundennummer, die genaue Artikelbezeichnung, die Artikelnummer, die gewünschten Grössen, Qualitäten, Ausführungen usw. anzugeben. 

2. Konditionen

Alle im Katalog aufgeführten Preise sind Nettoeinkaufspreise (EK) und haben Gültigkeit bis auf Widerruf. 
Die Mehrwertsteuer (MwSt.) von gegenwärtig 7.7% wird auf dem Einkaufspreis erhoben. Alle Preisangaben gelten ab Werk und sind nur innerhalb der Schweiz gültig.

3. Rabatte

Rabatte ab Nettoumsatz (ausschliesslich auf Listenpreisen, nicht kumulierbar mit anderen Rabatten):
ab CHF 3‘000.00   2%
ab CHF 5‘000.00   3%

4. Spezialmasse

Sondergrössen und Sonderanfertigungen sind immer netto, d. h. keine Objektrabatte, keine Umsatzrabatte, keine Rückgabe. Spezialmasse werden mit einem Aufpreis von 20% auf den nächsthöheren Preis gerechnet.

5. Lieferbedingungen

Ab Nettobestellwert CHF 3‘000 erfolgt die Lieferung franko Domizil des Bestellers (Talstation für Berghäuser). Ausnahmen: Lieferungen an schwierig erreichbare Orte und Lieferungen von Sperrgut werden in Rechnung gestellt.

Post:

Verpackung und Porto:

CHF 20 / Paket

Transporteur:

Paletten:

CHF 80 / Palette

 

Doppelpaletten:

CHF 150 / Palette

Expresssendungen:

Verrechnung nach Tarif der Transportunternehmungen

Jede Lieferung ist sofort nach Erhalt durch den Empfänger zu kontrollieren. Beanstandungen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Waren akzeptiert.

Die Bestätigung der Aufträge erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die Tinusan AG für geringe Abweichungen in Farbe, Qualität oder Grösse nicht haftbar gemacht werden kann. Dasselbe gilt für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferungen wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten in der Fabrikation, der Ausrüstung oder der Beschaffung. Vorbehalten bleiben ebenfalls Lieferverzögerungen infolge behördlicher Verfügung.

6. Zahlungskonditionen

50% bei Bestellung, 50% innerhalb von 20 Tagen netto.

7. Eigentum

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Tinusan AG. Diese ist berechtigt, auf Kosten des Käufers die Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister zu veranlassen, sofern sie ihre Forderung als gefährdet erachtet.

8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Die Vertragsbeziehungen zwischen der Tinusan AG und ihren Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.

9. Weitere Bestimmungen

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tinusan AG (https://duvetsuisse.com/de-ch/agb).

Tinusan AG
Oberdiessbach, im April 2023